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Verjährungsfrist

Keine Praxisänderung bei Verjährung der Nachentrichtung der Verrechnungssteuer

Jurisprudence
Verrechnungssteuer
Direkte Steuern
Das Nebeneinander der Verjährungsfristen von Art. 17 VStG und Art. 11 f. VStR beruht auf einem bewussten Entscheid des Gesetzgebers. Es wäre daher am Gesetzgeber, die Vereinheitlichung der Verjährungsregeln vorzunehmen, sollte er dies wünschen.
iusNet StR 28.03.2022

Geldwerte Leistung durch die Verbuchung eines bereits zurückbezahlten Aktionärsdarlehens

Jurisprudence
Verrechnungssteuer
Die Verbuchung eines bereits zurückbezahlten Aktionärsdarlehens stellt eine Entreicherung der Gesellschaft dar. Dem Aktionär und Darlehensgeber wird ein durch diese Rückzahlung nicht geschmälerter Anspruch auf Bezahlung des genannten Saldos eingeräumt, was eine geldwerte Leistung darstellt.
iusNet StR 29.06.2020