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Verlustabzug

Wiederaufnahme des Wertschriftenhandels

Jurisprudence
Direkte Steuern
Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung liegt ein deutliches Indiz vor, dass es an einer subjektiven oder objektiven Gewinnstrebigkeit mangelt, wenn eine Tätigkeit auf Dauer nichts einbringt. Wer wirklich eine Erwerbstätigkeit ausübt, wird sich in der Regel nach andauernden beruflichen Misserfolgen von der Zwecklosigkeit seiner Tätigkeit überzeugen lassen und diese aufgeben.
iusNet StR 02.07.2019