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Verlustscheine

Keine Aufhebung der Solidarschuldnerschaft bei Zahlungsunwilligkeit des Ehegatten

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das Vorliegen von Verlustscheinen gegen den Ehegatten bedeutet noch nicht, dass die Solidarschuldnerschaft entfällt. Handelt es sich bei den Verlustscheinen ausschliesslich um solche für öffentlich-rechtliche Forderungen und hätte das Nettoeinkommen der Ehegatten ausgereicht, um die Steuerschulden zu begleichen, liegt keine Zahlungsunfähigkeit vor, sondern Zahlungsunwilligkeit. Eine solche lässt die Solidarhaftung für Steuerschulden des Ehegatten nicht entfallen.
iusNet StR 24.04.2024

Beschränkung der solidiarischen Haftung der Ehegatten

Jurisprudence
Direkte Steuern
Die Beschränkung der solidarischen Haftung der Ehegatten wurde mit dem Ziel erlassen, den solventen Ehegatten zu schützen, der nicht auf den insolventen Ehegatten zurückgreifen kann. Die Insolvenz ist anzuerkennen, wenn feststeht, dass der Schuldner nicht in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Die Bestimmungen des DBG über die Verfahrenspflichten beziehen sich auf die Veranlagung und nicht auf das Vorliegen der Insolvenz, die erst nach Rechtskraft der geschuldeten Steuer eintritt.
iusNet StR 25.04.2022