Auch eine mündliche Zusicherung seitens der Steuerbehörden ist grundsätzlich durch den Vertrauensschutz gedeckt. Jedoch ist die Existenz der Zusicherung als steuermindernde Tatsache durch den Steuerpflichtigen zu erbringen. Zudem geht das Bundesgericht darauf ein, inwiefern eine Liegenschaft «selbstbewohnt» sein muss, damit ein Eigenmietwert angerechnet werden darf.