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Vermögensverwaltungskosten

Abzugsfähigkeit von Anwalts- und Gerichtskosten

Jurisprudence
Direkte Steuern
Anwalts- und Gerichtskosten können Vermögensverwaltungskosten darstellen, sofern die Aufwendungen der Bewahrung der Vermögenswerte dienen respektive für die Sicherung oder Einforderung von Vermögenserträgen oder des ertragbringenden beweglichen Vermögens selber aufgewendet werden.
iusNet StR 13.12.2019