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Vermietung

Vermietung von Liegenschaften

Jurisprudence
Mehrwertsteuer
Direkte Steuern

A-4078/2021

Die X GmbH stellte der Gesellschaft Z mit Sitz in UK ein Chalet gegen Entgelt und mit offenem Ausweis der MWST zur Verfügung. Das BVGr entschied, dass die ESTV das Leistungsverhältnis zwischen der X GmbH und der Z zu Recht als eine von der Steuer ausgenommene, aber optierte Vermietung beurteilte und nicht als Beherbergungsleistung. Das Chalet wurde zudem dem ehemaligen Geschäftsführer der Beschwerdeführerin zur Verfügung gestellt. Im Hinblick auf die erfolgte Schätzung des Drittpreises konnte die Beschwerdeführerin dagegen den erforderlichen Nachweis erbringen, dass die Schätzung teilweise falsch erfolgte.
iusNet StR 22.07.2022