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Vermittlung von Wissen

Leistungen im Bildungsbereich und Vertrauensschutz

Jurisprudence
Mehrwertsteuer
Die Beschwerdeführerin betreibt ein Yoga-Studio, in welchem u.a. Workshops im Angebot stehen, welche die Einführung und Vertiefung in ein bestimmtes Thema bezwecken. Die ESTV bestätigte der Beschwerdeführerin, dass die Workshops von der MWSt ausgenommen sind, widerrief diese Bestätigung später aber wieder. Das BVGr musste zum einen prüfen, ob die Umsätze durch den Workshop dem Bildungsbereich zuzuordnen und somit von der Steuer ausgenommen sind und zum anderen der Vertrauensschutz bzgl. der Auskunft der ESTV zur Anwendung gelangt.
iusNet StR 28.01.2020

Abgrenzung von steuerbaren und ausgenommenen Umsätze im Bildungsbereich

Jurisprudence
Mehrwertsteuer
Die ESTV war der Meinung, dass Umsätze aus dem Anbieten von Kursen im Bereich «Pole-Dance» als steuerbare Leistungen im mehrwertsteuerlichen Sinn zu qualifizieren seien. Das BVGr hielt jedoch fest, dass eine von der Steuer ausgenommene Bildungsleistung vorliege, da im Kursangebot das gemäss Rechtsprechung und Verwaltungspraxis erforderliche Lernen einer sportlichen Disziplin im Vordergrund stehe sowie das Kriterium des «Kurses» in geradezu typischer Weise erfüllt sei. Die Beschwerde wurde gutgeheissen.
iusNet StR 02.09.2019