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Vermittlungsprovision

Aufrechnung einer Vermittlungsprovision auf Stufe des Alleinaktionärs

Jurisprudence
Direkte Steuern
Eine Gesellschaft hat vom Alleinaktionär diejenigen Gewinne herauszuverlangen, die der Natur nach der Gesellschaft zustehen. Tut sie dies nicht, erbringt sie eine geldwerte Leistung. Im vorgängig ergangenen Urteil, das die Gesellschaft betraf, verneinte das BGr das Vorliegen einer geldwerten Leistung mit der Begründung, es liege kein genügend enger Zusammenhang zu den üblichen Betätigungsfeldern der Gesellschaft vor. Unbestritten war, dass der Alleinaktionär eine Vermittlungsprovision bezog, welche bei ihm aufzurechnen war.
iusNet StR 29.06.2020