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Vermittlungstätigkeit

Beginn der subjektiven Steuerpflicht - Ausweitung der unternehmerischen Tätigkeit

Jurisprudence
Mehrwertsteuer
Im vorliegenden Entscheid geht es um die Frage, ob die Tätigkeiten der Beschwerdeführerin im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Grundstücks zu Recht als (steuerbare) Eröffnung eines neuen Betriebszweiges und somit als Ausweitung der unternehmerischen Tätigkeit zu qualifizieren sind. Das BVGr kommt zum Schluss, dass die geprüften Indizien des Marktauftritts und der Planmässigkeit, der Dauer und der hohen Rentabilität des Geschäfts insgesamt auf eine nachhaltige und somit unternehmerische Tätigkeit im mehrwertsteuerlichen Sinne hinweisen, und zwar auch dann, wenn aufgrund der Maklertätigkeit lediglich ein Umsatz erzielt wurde und die Wiederholungsabsicht nicht hinreichend erstellt werden konnte. Die Beschwerde der Steuerpflichtigen wird abgewiesen.
iusNet StR 26.09.2022