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Verpackung

Anwendung des korrekten Zolltarifs

Jurisprudence
Direkte Steuern

A-703/2019

Die Zollpflichtige meldete mehrere Sendungen Adventskalender mit zur Einfuhr an. Bei einer Sendung nahm die Zollstelle eine zollamtliche Beschau vor. Sie korrigierte die von der Zollpflichtigen deklarierte Eigenmasse, welche dem Gewicht der Schokoladenfüllungen entsprach, indem sie die Eigenmasse des bedruckten Kartons mit Türchen sowie des Kunststoffeinsatzes hinzurechnete. Die daraufhin erhobene Beschwerde der Zollpflichtigen, dass als Bemessungsgrundlage lediglich die Eigenmasse der Schokoladepralinen gelten sollte, wurde abgewiesen.
iusNet StR 27.07.2020