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Verwertungsverbot

Hinterziehung der Gewinnsteuer durch geschäftsmässig nicht begründete Aufwände

Jurisprudence
Direkte Steuern
Auch wenn die Eidgenössische Steuerverwaltung die besondere Steueruntersuchung nicht gegen die beschuldigte Gesellschaft, sondern gegen deren einzigen Verwaltungsrat geführt hat, dürfen die in der Untersuchung gegen den Verwaltungsrat erhobenen Beweise im Hinterziehungsverfahren gegen die juristische Person verwertet werden.
iusNet StR 29.08.2023