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Verzugszins

Ermessenseinschätzung

Jurisprudence
Direkte Steuern
Mehrwertsteuer

2C_933/2021

Die ESTV stellte bei einer Kontrolle fest, dass gewisse Unterlagen und Aufzeichnungen (Kassabuch, Fahrtenschreiber) nicht oder nur teilweise vorhanden waren. Daraufhin nahm sie eine Ermesseneinschätzung vor, da die Unterlagen trotz Aufforderung nicht zur Verfügung gestellt wurden. Strittig im vorliegenden Fall ist unter anderem, ob die Parteirechte und insbesondere der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt wurden.
iusNet StR 25.10.2022

Einfuhrabgaben bei Privatfahrzeugen

Jurisprudence
Mehrwertsteuer

A-4510/2018

Die Beschwerdeführerin wurde von einer Patrouille der KaPo in Zürich kontrolliert, während sie mit einem Porsche des Typs Macan S unterwegs war. Die Beschwerdeführerin ist deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz. Das Auto ist auf ein in Deutschland ansässiges Unternehmen registriert. Da das Fahrzeug nicht ordnungsgemäss in die Schweiz eingeführt wurde, fielen Einfuhrabgaben an, welche von der Beschwerdeführerin bestritten wurden. Als Gründe für die Beschwerde führte sie eine inkorrekte deutsche Übersetzung des Istanbul Übereinkommens an sowie die Verletzung des rechtlichen Gehörs. Die Beschwerde wurde abgewiesen.
iusNet StR 21.06.2019

Option und Verzugszinsen - Korrekte Berechnung des Verzugszinses

Jurisprudence
Mehrwertsteuer
Anlässlich einer Kontrolle bei einer im Register der Steuerpflichtigen registrierten Stiftung wurde festgestellt, dass diese bezüglich der Umsätze aus der Vermietung nicht rechtsgültig optiert habe, weil es am dafür erforderlichen offenen Ausweis der Steuer mangle. Entsprechend lägen hinsichtlich der Mieterträge von der Steuer ausgenommene Leistungen vor und es bestehe mit Blick auf die für die betreffende Liegenschaft aktivierte Anlagekosten kein Anspruch auf Vorsteuerabzug.
iusNet StR 28.05.2019

Steuerumgehung bei Liegenschaften

Jurisprudence
Mehrwertsteuer

A-1486/2018

Die Beschwerdeführerin hat 2 Immobilien erstellt, um diese exklusiv ihrem Alleinaktionär zur Verfügung zu stellen. Nach Auffassung der ESTV erweist sich die Sachverhaltsgestaltung als ungewöhnlich im Sinne der Judikatur und Doktrin zur Steuerumgehung. Es ist davon auszugehen, dass die in Frage stehende Rechtsgestaltung einzig gewählt worden ist, um im Zusammenhang mit der Erstellung und dem Unterhalt der Liegenschaften anfallende Vorsteuern in Abzug zu bringen.
iusNet StR 26.04.2019

Hinterziehung der Einkommenssteuer durch Unterlassung der Buchführung

Jurisprudence
Direkte Steuern
Die Verweigerung des Abzugs der Verzugszinsen auf dem Nachsteuerbetreffnis in der Steuerperiode, in welcher die Nachsteuer veranlagt wird, ist verfassungsrechtlich haltbar. Bei der Schätzung des Einkommens nach pflichtgemässem Ermessen sind die AHV-Beiträge von Amtes wegen zu schätzen. Die Nachsteuerschuld ist für die Vermögenssteuer in der ursprünglichen Steuerperiode zu berücksichtigen. Wer einen bargeldintensiven Verkehr führt, ohne ein tagesfertiges Kassabuch zu erstellen und auch sonst die Buchführung vernachlässigt, begeht eine eventualvorsätzliche Steuerhinterziehung.
iusNet StR 11.04.2019