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Volksabstimmung

Aufhebung Heiratsstrafe

Législation
Direkte Steuern
Das Bundesgericht hat die Volksabstimmung über die Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» vom 28. Februar 2016 aufgehoben. Der Bundesrat wartet die ausführliche schriftliche Urteilsbegründung ab. Gestützt auf das schriftliche Urteil wird er das weitere Vorgehen so rasch wie möglich festlegen und die Schlussfolgerungen ziehen.
iusNet StR 29.04.2019