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vollständige Überschuldung

Beschränkung der solidiarischen Haftung der Ehegatten

Jurisprudence
Direkte Steuern
Die Beschränkung der solidarischen Haftung der Ehegatten wurde mit dem Ziel erlassen, den solventen Ehegatten zu schützen, der nicht auf den insolventen Ehegatten zurückgreifen kann. Die Insolvenz ist anzuerkennen, wenn feststeht, dass der Schuldner nicht in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Die Bestimmungen des DBG über die Verfahrenspflichten beziehen sich auf die Veranlagung und nicht auf das Vorliegen der Insolvenz, die erst nach Rechtskraft der geschuldeten Steuer eintritt.
iusNet StR 25.04.2022