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Vorsatz

Verweigerte Rückerstattung der Verrechnungssteuer

Jurisprudence
Verrechnungssteuer
Verbucht eine Aktiengesellschaft Zahlungen für von ihr in Rechnung gestellte Honorare auf dem Kontokorrent des Alleinaktionärs, ohne diese in ihrer Erfolgsrechnung zu erfassen, erbringt sie dem Alleinaktionär eine geldwerte Leistung. Deklariert der Alleinaktionär die Gutschrift für die angeblich von ihm bzw. seiner Einzelfirma erbrachten Leistungen in seiner Steuererklärung nicht, handelt er vorsätzlich. Es ist nämlich auch für einen Laien lebensfremd, dass Honorare für erbrachte Leistungen einkommenssteuerfrei sind.
iusNet StR 27.09.2023