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Vorsteuerabzüge

Vorsteuerabzugskorrekturen aufgrund gemischter Verwendung

Jurisprudence
Mehrwertsteuer
Die Beschwerdeführerin betrieb mehrere Hotels in der Schweiz, die auf einheitlichem Club-Konzept basierten. Im Winter boten die Hotels ihren Gästen Pauschalarrangements an, welche insbesondere auch Skiunterricht beinhalteten. Die ESTV korrigierte bezüglich Aufwänden auf den Konten «Wäscherei, Reinigung, Gebäude- und Mobiliarunterhalt», «Skilift» und «Fahr-/Liftfahrkarten Veranstaltungen» den Vorsteuerabzug aufgrund gemischter Verwendung. Nach nur teilweiser Gutheissung der Einsprachen bei der ESTV erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde ans BVGr.
iusNet StR 24.04.2020

Option und Verzugszinsen - Korrekte Berechnung des Verzugszinses

Jurisprudence
Mehrwertsteuer
Anlässlich einer Kontrolle bei einer im Register der Steuerpflichtigen registrierten Stiftung wurde festgestellt, dass diese bezüglich der Umsätze aus der Vermietung nicht rechtsgültig optiert habe, weil es am dafür erforderlichen offenen Ausweis der Steuer mangle. Entsprechend lägen hinsichtlich der Mieterträge von der Steuer ausgenommene Leistungen vor und es bestehe mit Blick auf die für die betreffende Liegenschaft aktivierte Anlagekosten kein Anspruch auf Vorsteuerabzug.
iusNet StR 28.05.2019

Steuerumgehung bei Liegenschaften

Jurisprudence
Mehrwertsteuer

A-1486/2018

Die Beschwerdeführerin hat 2 Immobilien erstellt, um diese exklusiv ihrem Alleinaktionär zur Verfügung zu stellen. Nach Auffassung der ESTV erweist sich die Sachverhaltsgestaltung als ungewöhnlich im Sinne der Judikatur und Doktrin zur Steuerumgehung. Es ist davon auszugehen, dass die in Frage stehende Rechtsgestaltung einzig gewählt worden ist, um im Zusammenhang mit der Erstellung und dem Unterhalt der Liegenschaften anfallende Vorsteuern in Abzug zu bringen.
iusNet StR 26.04.2019

Bejahung einer Steuerumgehung beim Vorsteuerabzug auf privat genutzter Liegenschaft

Jurisprudence
Mehrwertsteuer
Gemäss Bundesgericht stellt die Anmeldung einer rein privat genutzten Liegenschaft bei der Mehrwertsteuer nicht nur bei einer ausschliesslich zu diesem Zweck gegründeten, sondern auch bei einer bereits bestehenden Gesellschaft mit noch anderen Geschäftstätigkeiten eine aus wirtschaftlichen Gegebenheiten völlig unangemessene Handlung dar. Es liegt eine Steuerumgehung vor.
iusNet SR 29.11.2018