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Vorsteuerabzugsrechts

Vorsteuerkorrektur - Nicht unternehmerischer Bereich

Jurisprudence
Mehrwertsteuer
Das Bundesverwaltungsgericht prüft, ob die aus einem Musical generierten Einnahmen als unternehmerische Tätigkeit zu qualifizieren sind. Dabei hält es fest, dass es bei der Unterscheidung zwischen einem unternehmerischen und einem nicht unternehmerischen Bereich eines Unternehmensträgers unerheblich ist, wie die Bereiche finanziert werden. Es kommt einzig darauf an, ob mit den in den unterschiedlichen Bereichen ausgeführten Tätigkeiten nachhaltig Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit erzielt werden sollen. Das Gericht kommt zum Schluss, dass der eigentliche Beweggrund zur Veranstaltung der Musicals nicht die Erzielung von Einnahmen bildet, sondern die Verfolgung ideeller Zwecke. Die Beschwerde wird abgewiesen.
iusNet StR 24.10.2022