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Vorsteuerkorrektur

Vorsteuerkorrektur bei einer gemeinnützigen Stiftung

Jurisprudence
Mehrwertsteuer
Direkte Steuern
Bei der Unterscheidung zwischen einem unternehmerischen und einem nicht unternehmerischen Bereich einer Unternehmensträgerin ist unerheblich, wie die Bereiche finanziert werden. Es kommt einzig darauf an, ob mit den in den unterschiedlichen Bereichen ausgeführten Tätigkeiten nachhaltig Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit erzielt werden sollen (unternehmerischer Bereich) oder nicht (nicht unternehmerischer Bereich).
iusNet StR 28.03.2022