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Wertberichtigungen

Auflösung nicht mehr notwendiger Rückstellungen

Jurisprudence
Direkte Steuern
Bei der direktsteuerlichen Behebung der nicht mehr gerechtfertigten Rückstellung handelt es sich um ein Recht und eine Pflicht der Veranlagungsbehörde, wodurch das Prinzip der Massgeblichkeit der Handelsbilanz durchbrochen wird. Direktsteuerlich herrscht in diesem Umfang folglich ein Aufwertungszwang. Verzichtet die buchführungspflichtige Person handelsrechtlich auf die Auflösung der nicht mehr begründeten Rückstellung, ändert dies nichts daran, dass die Auflösung steuerrechtlich zwingend vorzunehmen ist.
iusNet StR 02.09.2019