iusNet

Widerruf

Auskunftsrecht

Jurisprudence
Mehrwertsteuer

A-3038/2022

Eine Auskunft durch die ESTV verliert ihre Verbindlichkeit, wenn diese auf sie zurückkommt bzw. diese widerruft. Der Widerruf muss hierfür explizit, d.h. gegenüber der steuerpflichtigen Person erfolgen, welcher die ursprüngliche Auskunft erteilt wurde. Einen Widerruf eines anderen Verfahrens muss sich die Beschwerdeführerin nicht anrechnen lassen. Die Beschwerde wird diese Frage betreffend gutgeheissen.
iusNet StR 26.06.2024

Widerruf einer Ausfuhrveranlagung

Jurisprudence
Direkte Steuern

A-4352/2020

Das Bundesverwaltungsgericht prüft, ob das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit eine Ausfuhrveranlagung zu Recht widerrufen hat. Entscheidend dabei ist, ob das Ausfuhrverfahren ordnungsgemäss abgeschlossen wurde. Im Verfahren gelingt der Beschwerdeführerin der Nachweis nicht, dass sie selbst den Transport vorgenommen hat. Daher kommt das Gericht zum Ergebnis, dass die Beschwerdeführerin nicht als Exporteurin betrachtet werden kann. Folglich ist die diesbezügliche Angabe in der Ausfuhrzollanmeldung als unzutreffend zu werten; der Widerruf der Ausfuhrveranlagung ist damit zu Recht erfolgt.
iusNet StR 29.05.2024