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Zollkontrolle

Nachträgliche Änderung des Zolltarifs durch Oberzolldirektion

Jurisprudence
Stempelabgaben
Der Zollpflichtige meldet Waren im elektronischen Datenverarbeitungsverfahren an. Dabei verwendet er eine bestimmte Tarifnummer. Das Ergebnis der vom Zollcomputer durchgeführten Selektion der Deklaration lautete auf «frei ohne». Die Oberzolldirektion änderte jedoch die Tarifnummer, wogegen der Zollpflichtige Beschwerde beim BVGr erhob.
iusNet StR 24.02.2020