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Zollpflicht

Nachträgliche Änderung des Zolltarifs durch Oberzolldirektion

Jurisprudence
Stempelabgaben
Der Zollpflichtige importiert Waren und meldet diese im elektronischen Datenverarbeitungsverfahren mit einer bestimmten Tarifnummer an. Das Ergebnis der vom Zollcomputer durchgeführten Selektion der Deklaration lautete auf «frei ohne». Die Zollstelle entnahm am selben Tag ein Zeugen- und Warenmuster. Basierend auf einem Prüfbericht des Zolllabors reihte die Oberzolldirektion das unterbreitete Muster unter eine andere Tarifnummer mit einem anderen Zollansatz. Dagegen erhob der Zollpflichtige Beschwerde, welche vom BVGr abgewiesen wurde.
iusNet StR 24.02.2020