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zollrechtlich freier Verkehr

Berichtigung der Veranlagungsverfügung

Jurisprudence
Direkte Steuern
Im vorliegenden Fall ist unbestritten, dass die Beschwerdeführerin im Oktober 2020 die elektronische Anmeldung der Ware zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr veranlasste. Die elektronische Zollanmeldung wurde auch vom BAZG angenommen und freigegeben sowie die entsprechende Veranlagungsverfügung ausgestellt. Unmittelbar danach reichte die Beschwerdeführerin ein Berichtigungsgesuch ein. Sie verlangte die Annulation der Veranlagungsverfügung und den Wechsel in ein Transitverfahren zur Einlagerung der Waren in ein Zolllager. Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr auf einem Irrtum seitens der Beschwerdeführerin beruht. Hier ist eine Berechtigung möglich. Die Beschwerde wird gutgeheissen.
iusNet StR 30.01.2024