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Abschreibung einer Beteiligung und unentgeltliche Übertragung derselben auf eine Stiftung

Jurisprudence
Direkte Steuern

Abschreibung einer Beteiligung und unentgeltliche Übertragung derselben auf eine Stiftung

Eine Gesellschaft mit Sitz im Kanton Zürich schrieb ihre Beteiligung an einer deutschen GmbH & Co. KG auf null ab und übertrug sie unentgeltlich in derselben Steuerperiode auf eine Stiftung mit Sitz in Deutschland. Die Abschreibung wurde als nicht geschäftsmässige Aufwendung nicht zugelassen.
iusNet SR 04.12.2018

Rückweisungsentscheid war kein anfechtbarer (Quasi-) Endentscheid

Jurisprudence
Steuerverfahrensrecht

Rückweisungsentscheid war kein anfechtbarer (Quasi-) Endentscheid

Rückweisungsentscheide führen begrifflich zu keinem Verfahrensabschluss, weshalb es sich bei ihnen grundsätzlich um Zwischenentscheide handelt, gegen welche keine Beschwerde erhoben werden kann. Der angefochtene Entscheid lässt sich prozessual nicht in zwei künstliche Teilbereiche aufspalten.
iusNet SR 04.12.2018

Voraussetzungen, unter denen eine Veranlagung nach pflichtgemässem Ermessen nichtig ist

Jurisprudence
Direkte Steuern

Voraussetzungen, unter denen eine Veranlagung nach pflichtgemässem Ermessen nichtig ist

Eine ermessensweise Veranlagung ist nur dann nichtig, wenn die Veranlagungsbehörde den steuerbaren Gewinn bzw. den Ermessenszuschlag bewusst und willkürlich zum Nachteil der steuerpflichtigen Person bemisst.
iusNet SR 07.12.2018

Verdeckte Gewinnausschüttung bei der Abschreibung von Darlehen an nahestehende Personen und dem überpreislichen Kauf von Immaterialgüterrechten

Jurisprudence
Direkte Steuern

Verdeckte Gewinnausschüttung bei der Abschreibung von Darlehen an nahestehende Personen und dem überpreislichen Kauf von Immaterialgüterrechten

Die Beschwerdeführerin vermag die Vermutung nicht zu entkräften, dass die von ihr von einer nahestehenden Gesellschaft gekauften Immaterialgüterrechte keinen Wert hatten. Sie hat mit dem Kauf der Immaterialgüterrechte eine verdeckte Gewinnausschüttung vorgenommen. Die Beschwerde wurde deshalb abgewiesen.
iusNet StR 21.01.2019

Auseinandersetzung mit vorinstanzlichen Erwägungen zum Nichteintretenspunkt notwendig

Jurisprudence
Direkte Steuern

Auseinandersetzung mit vorinstanzlichen Erwägungen zum Nichteintretenspunkt notwendig

Die Beschwerde ans Bundesgericht wurde abgewiesen, weil es die Steuerpflichtigen unterlassen hatten darzulegen, dass und weshalb die Vorinstanz bundesrechtswidrig angenommen habe, dass das KStA ZH auf die Einsprache nicht hätte eintreten dürfen. Das hat sie allerdings nicht getan.
iusNet StR 21.01.2019

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