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gemischte Verwendung

Geschäftliche Nutzung eines Flugzeugs

Jurisprudence
Mehrwertsteuer

A-6002/2022

Gemäss Urteil des Bundesverwaltungsgerichts obliegt es der Steuerpflichtigen nachzuweisen, dass ein Flugzeug überwiegend geschäftlich genutzt wird, und nicht zur Befriedigung der privaten Bedürfnisse des wirtschaftlich Berechtigten oder ihm nahestehender Personen eingesetzt wird. Das Gericht entscheidet, dass kein geschäftlich begründeter Zweck durch die Steuerpflichtige nachgewiesen werden kann. Da die Beschwerdeführerin die Folgen dieser Beweislosigkeit zu tragen habe, sind die strittigen Flüge als nicht geschäftsmässig begründet zu werten.
iusNet StR 30.01.2024

Gemischte Verwendung / Vorsteuerabzug

Jurisprudence
Mehrwertsteuer
Streitig ist vorliegend der Vorsteuerabzug betreffend die gemischte Verwendung eines Flugzeu-ges. Die Tätigkeit von Flugzeug-Eigentümergesellschaften kann nicht als gewerblich bezeichnet werden, soweit die Gesellschaft zur Befriedigung der privaten Bedürfnisse des wirtschaftlich Be-rechtigten oder ihm nahestehende Personen eingesetzt wird. Folglich ist auch kein Vorsteuerabzug möglich. Die Beschwerde der ESTV wird gutgeheissen.
iusNet StR 24.01.2023

Vorsteuerabzugskorrekturen aufgrund gemischter Verwendung

Jurisprudence
Mehrwertsteuer
Die Beschwerdeführerin betrieb mehrere Hotels in der Schweiz unter einheitlichem Club-Konzept. Die Hotels boten ihren Gästen Pauschalarrangements (Aufenthalt, Verpflegung, Skiunterricht) an. Die ESTV nahm auf diversen Aufwendungen Vorsteuerabzugskorrekturen aufgrund gemischter Verwendung vor, wogegen die Beschwerdeführerin Einsprachen bei der ESTV und anschliessend Beschwerde ans BVGr erhob.
iusNet StR 24.04.2020