Das Bundesgericht hat zu prüfen, ob dem Steuerpflichtigen eine Nachfrist zur Rekursbegründung anzusetzen ist. Es ist umstritten, ob eine Praxisänderung des Verwaltungsgerichts im Rahmen der Steuerharmonisierung zulässig oder gar geboten war und ob das kantonale Recht die Nachfristansetzung vorschreibt.