Die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung einer Privatschule sind nicht erfüllt, da die Schule (i) keine vollständige schulische Ausbildung anbietet, (ii) der Lehrplan vom zuständigen département de l'instruction publique nur teilweise anerkannt wurde, (iii) die Schule aufgrund des hohen Schulgeldes nicht allen sozialen Schichten offensteht und (iv) die Schule vorgetragene Gewinne auswies. Es liegt keine öffentliche Aufgabe vor.