Nach dem Recht des Kt ZH haften Ehegatten in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe solidarisch für die Gesamtsteuer. Ist ein Ehegatte zahlungsunfähig, entfällt die Solidarhaftung auf Gesuch hin rückwirkend. Vorliegend war zu beurteilen, ob der Steuerpflichtige seine Zahlungsunfähigkeit ausreichend darlegte (qualifizierte Rüge- und Begründungsobliegenheit).