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pflichtwidrige Unvorsichtigkeit

Verwirkung Rückerstattungsanspruch Verrechnungssteuer

Jurisprudence
Verrechnungssteuer
Die Verwirkung des Anspruchs auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer tritt gemäss Art. 23 Abs. 1 VStG bereits dann ein, wenn ein mit der Verrechnungssteuer belastetes Einkommen und Vermögen gegenüber der zuständigen Steuerbehörde nicht angegeben wird.
iusNet StR 31.08.2020