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Nachbesteuerung

Wann liegt eine erste spontane straffreie Selbstanzeige vor?

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das Bundesgericht hält fest, dass der Verzicht auf die Strafverfolgung in Art. 175 Abs. 3 DBG dazu führt, dass der Steuerpflichtige, der eine erste Selbstanzeige macht, keine Schulderklärung abgeben muss. Eine spätere Selbstanzeige untersteht somit Art. 175 Abs. 4 DBG, wonach eine Busse erhoben wird. Es präzisiert, dass das Fehlen eines Nichtstrafbarkeitsentscheids, insbesondere wenn die Steuerbehörde nach Prüfung der Selbstanzeige festgestellt, dass keine Steuern hinterzogen worden sind oder dass die Verjährung bereits eingetreten ist, dazu führt, dass eine spätere Selbstanzeige als erste Selbstanzeige betrachtet werden muss.
iusNet StR 27.03.2023

Möglichkeit strafloser Selbstanzeige bei laufenden Sachverhaltsabklärungen

Jurisprudence
Direkte Steuern
Die Beschwerdeführer richteten zwecks strafloser Selbstanzeige ein Schreiben an das KStA GE, in welchem sie über die Gründung einer Immobiliengesellschaft in Frankreich mit dem Ziel des Erwerbs eines Zweitwohnsitzes informierten. Da das KStA GE bereits andere Elemente zu diesem Sachverhalt abklärten, akzeptierte es das Schreiben der Beschwerdeführer nicht mehr als straflose Selbstanzeige. Das BGr bestätigt die Ablehnung einer spontanen Selbstanzeige.
iusNet StR 30.11.2020