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Ertrag aus unbeweglichem Vermögen

Fristwiederherstellung (Hinderungsgründe) für verspätete Rechtsmittel

Jurisprudence
Direkte Steuern
In Abweichung von den üblichen Regeln über die Beweislast hat ein Gesellschafter, der gleichzeitig Organ und/oder beherrschender Anteilsinhaber der Gesellschaft ist, Bestand und Höhe einer von der Veranlagungsbehörde aufgerechneten geldwerten Leistung aber detailliert zu bestreiten.
iusNet StR 28.01.2021