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enger Zusammenhang

Abzug von Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort

Jurisprudence
Direkte Steuern
Ein Arbeitnehmer kann die Kosten für die Nutzung seines Privatfahrzeugs als Gewinnungskosten in Abzug bringen, wenn er durch die Nutzung des Privatfahrzeugs seine Fahrzeit (Wohnort-Arbeitsplatz) im Vergleich zu öffentlichen Verkehrsmitteln um mindestens eine Stunde pro Tag verkürzen kann.
iusNet StR 25.04.2022