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Steuerhoheitsentscheid

Der Sitz einer Gesellschaft im interkantonalen Verhältnis – Steuerhoheitskonflikte nehmen zu

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Direkte Steuern
Im interkantonalen Verhältnis befindet sich das Hauptsteuerdomizil einer juristischen Person grundsätzlich an ihrem durch die Statuten und den Handelsregisterauszug bestimmten Sitz (vgl. Art. 49 f. DBG; Art. 20 StHG).
Julian Kläser
iusNet StR 30.08.2022