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Zinsswap

Sind Zinszahlungen sowie Auflösungskosten eines Zinsswaps abzugsfähig?

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das Bundesgericht prüft, ob Zinszahlungen sowie eine Auflösungszahlung in Bezug auf einen Zinsswap steuerlich in Abzug gebracht werden können. Der Zinsswap wurde wirtschaftlich in Bezug auf eine LIBOR-Hypothek abgeschlossen. Das Bundesgericht befasst sich auch mit der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Vorfälligkeitsentschädigungen.
iusNet StR 29.11.2022