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geschiedener, gerichtlich oder tatsächlich getrenntlebender Steuerpflichtiger

Anwaltskosten für die Durchsetzung von nachehelichen Unterhaltszahlungen sind keine Gewinnungskosten

Jurisprudence
Direkte Steuern
Anwaltskosten zur Erlangung von Unterhaltsbeiträgen sind nicht von der Einkommensteuer absetzbar. Es kann kein direkter und enger Zusammenhang zwischen den Anwaltskosten und den als Einkommen steuerbaren Unterhaltsbeiträgen hergestellt werden.
iusNet StR 21.02.2023