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Mannheimer Akte

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Mehrwertsteuer

A-1052/2022

Bei einem Rheinschiff konnte der Zoll keinen Verzollungsnachweis feststellen. Im vorliegenden Fall ist strittig, ob die Beschwerdeführerin Einfuhrabgaben zu entrichten hatte. In diesem Zusammen-hang ist relevant, ob das streitbetroffene Schiff als Rheinschiff i.S. der sogenannten Mannheimer Akte gilt. Die Beschwerde wird abgewiesen.
iusNet StR 28.03.2023