Das Bundesgericht hat zu prüfen, ob bei einem Transponierungstatbestand eine wirtschaftliche Betrachtungsweise anzuwenden ist. Der Steuerpflichtige übertrug eine qualifizierende Beteiligung auf eine von ihm kontrollierte Kapitalgesellschaft, die das Aktienpaket als Umlaufvermögen bilanzierte und zum Einstandspreis weiterveräusserte.