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Opfersymmetrie

Keine Aufhebung der Solidarschuldnerschaft bei Zahlungsunwilligkeit des Ehegatten

Jurisprudence
Direkte Steuern
Die Zahlungsunfähigkeit eines Ehegatten, die zur Aufhebung der solidarischen (Mit-) Haftung führen kann, ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Ob die Voraussetzungen vorliegen, ergibt sich aufgrund einer Gesamtwürdigung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten.
iusNet StR 24.04.2024