Wer subjektiv steuerpflichtig ist, muss in jeder Steuerperiode eine Steuererklärung einreichen. Wer seiner Mitwirkungspflicht trotz Mahnung nicht nachkommt, kann mit Busse bestraft werden.
Anlässlich einer Kontrolle bei einer bereits aus dem Register der Steuerpflichtigen gelöschten Anwaltssozietät zweier Teilhaber erliess die ESTV eine «Rechtsöffnungsverfügung» und setzt eine Mehrwertsteuernachforderung fest. Verpflichtet wird einer der Teilhaber als solidarisch haftender Teilhaber.