Rulings sind Rechtsauskünfte der Steuerbehörden und haben keinen Verfügungscharakter. Sie können die Behörden aber in ihrer rechtlichen Beurteilung eines Sachverhalts binden. Im vorliegenden Fall bejaht das BGr den Vertrauensschutz.
2C_674/2018 (weiterer Entscheid zum selben Sachverhalt 2C_675/2018)
Bei der Übertragung von Liegenschaften einer Einzelfirma auf eine Gesellschaft lag kein Betrieb vor, welcher zur Befreiung von der Handänderungssteuer führte.