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Verletzung des rechtlichen Gehörs

Bewertung von Aktien ohne Kurswert

Jurisprudence
Direkte Steuern
Art. 13 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 StHG unterliegt der Vermögenssteuer das gesamte Reinvermögen, bewertet zum Verkehrswert, wobei der Ertragswert angemessen berücksichtigt werden kann. Die Bewertung zum Verkehrswert ist für die Kantone bindend. Nach welchen Regeln der Verkehrswert zu ermitteln ist, schreibt das StHG indessen nicht vor. Den Kantonen steht daher ein weiter Gestaltungsspielraum offen.
iusNet StR 17.06.2020

Sicherstellung von Steuerforderungen bei Personen mit Wohnsitz im Ausland

Jurisprudence
Direkte Steuern
Eine nicht besonders schwerwiegende Verletzung des rechtlichen Gehörs kann ausnahmsweise als geheilt gelten, wenn der Mangel im Verfahren vor der Rechtsmittelinstanz kompensiert wird.
iusNet SR 06.12.2018