Rechtsprechung Übertragene Gebäude auf eine Gesellschaft stellen keinen Betrieb dar Übertragene Gebäude auf eine Gesellschaft stellen keinen Betrieb dar Private Reisen gehören nicht zum geschäftsmässig begründeten Aufwand Private Reisen gehören nicht zum geschäftsmässig begründeten Aufwand
Übertragene Gebäude auf eine Gesellschaft stellen keinen Betrieb dar Übertragene Gebäude auf eine Gesellschaft stellen keinen Betrieb dar
Private Reisen gehören nicht zum geschäftsmässig begründeten Aufwand Private Reisen gehören nicht zum geschäftsmässig begründeten Aufwand