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Neue Finanzordnung 2021

Neue Finanzordnung 2021

Législation
Direkte Steuern

Neue Finanzordnung 2021

Die direkte Bundessteuer (dBSt) und die Mehrwertsteuer (MWST) sowie ihre Vorläufer Wehrsteuer und Warenumsatzsteuer waren schon immer zeitlich befristet, so dass Volk und Stände periodisch über die Verlängerung dieser beiden Steuern abstimmen müssen. Sie machen zusammen knapp zwei Drittel der gesamten Einnahmen des Bundes aus. Diese Haupteinnahmequellen sind gegenwärtig bis Ende des Jahres 2020 befristet. Soll der Bund seine Aufgaben weiterhin im bisherigen Umfang erfüllen können, so ist er auch in Zukunft auf die Einnahmen aus dBSt und MWST angewiesen. Deshalb soll das Recht, diese beiden Steuern zu erheben, um 15 Jahre bis 2035 verlängert werden. Dazu ist eine Änderung der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (BV) notwendig. Die Neue Finanzordnung (NFO) 2021 muss deshalb die betreffenden Verfassungsbestimmungen ablösen und die Bundesfinanzen einnahmeseitig für die Zeit nach 2020 auf eine neue Verfassungsgrundlage stellen.

iusNet StR 29.01.2019

 

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