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Verrechnungssteuer

Verrechnungssteuer

Verwirkung Rückerstattungsanspruch Verrechnungssteuer

Jurisprudence
Verrechnungssteuer
Die Verwirkung des Anspruchs auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer tritt gemäss Art. 23 Abs. 1 VStG bereits dann ein, wenn ein mit der Verrechnungssteuer belastetes Einkommen und Vermögen gegenüber der zuständigen Steuerbehörde nicht angegeben wird.
iusNet StR 31.08.2020

Rückerstattung der Verrechnungssteuer bei Ermessensveranlagung

Éclairages
Verrechnungssteuer
Die Verwirkung des Anspruchs afud Rückerstrattung der Verrechnungssteuer tritt gemäss ARt. 23 Abs. 1 VStG bereits dann ein, wenn ein mit der Verrechnungssteuer belastetes Einkommen und Vermögen gegenüber der zuständigen Steuerbehörde nicht angegeben wird.
Daniel Holenstein
iusNet StR 27.08.2020

Geldwerte Leistung durch die Verbuchung eines bereits zurückbezahlten Aktionärsdarlehens

Jurisprudence
Verrechnungssteuer
Die Verbuchung eines bereits zurückbezahlten Aktionärsdarlehens stellt eine Entreicherung der Gesellschaft dar. Dem Aktionär und Darlehensgeber wird ein durch diese Rückzahlung nicht geschmälerter Anspruch auf Bezahlung des genannten Saldos eingeräumt, was eine geldwerte Leistung darstellt.
iusNet StR 29.06.2020

Praxisfälle zur Verrechnungssteuer und Ausblick auf aktuelle Entwicklungen

Agenda
Die Verrechnungssteuer hat in der Steuerlandschaft Schweiz eine hohe Bedeutung und kann sich zur Leidenssteuer entwickeln. Zudem stehen wichtige gesetzliche Entwicklungen an. Dieses Seminar beschäftigt sich mit den aktuellen und zukünftigen Entwicklungen und der heutigen Praxis der Verrechnungssteuer.

Steuerrechtliche Anerkennung von Offshore Strukturen für die Verrechnungssteuer

Éclairages
Verrechnungssteuer
Das BGr kommt bei einer liechtensteinischen Stiftung mit unterliegenden Offshore Gesellschaften zum Schluss, dass diese für die Verrechnungssteuer steuerlich nicht transparent zu behandeln sei, da es gegen Treu und Glauben verstossen würde, könnte sich der wirtschaftlich Berechtigte auf Missbräuchlichkeit und damit einen Durchgriff auf eine selbst geschaffene Gesellschaftsstruktur berufen.
Natalie Peter
iusNet StR 25.05.2020

Steuerrechtliche Anerkennung von Offshore Strukturen für die Verrechnungssteuer

Jurisprudence
Verrechnungssteuer
Die zu entscheidende Frage, wer unter dem DBA CH-A als Empfänger der fraglichen Dividenden und Zinsen anzusehen ist, muss unter Rückgriff auf das schweizerische Steuerrecht beantwortet werden. Das BGr legte dazu bereits dar, dass der Beschwerdeführer nicht als Empfänger der fraglichen Dividenden und Zinsen qualifiziert werden kann. Die steuerliche Transparenz der gewählten (Offshore-Struktur) ist deshalb unbeachtlich.
iusNet StR 17.04.2020

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