Mehrwertsteuer auf Führungsprovisionen aus Mitversicherung
Mehrwertsteuer auf Führungsprovisionen aus Mitversicherung
Mehrwertsteuer auf Führungsprovisionen aus Mitversicherung
Die Gesellschaften der A erbringen primär Dienstleistungen im Versicherungs- und Vorsorgebereich. Sie sind als MWST-Gruppe B seit dem 1. Januar 1995 im Register der Mehrwertsteuerpflichtigen bei der ESTV eingetragen. An mehreren Tagen im Mai und September 2013 führte die ESTV bei der MWST-Gruppe B eine Mehrwertsteuerkontrolle durch. Sie bemängelte u.a., dass die Steuerpflichtige sog. Kostenprämien/Führungsprovisionen aus Mitversicherung nicht versteuert hatte. Am 4. Juli 2014 forderte die ESTV mit zwei Einschätzungsmitteilungen (EM) MWST zuzüglich Verzugszins nach. Die A beantragte, die Kostenprämien für die Führung der Mitversicherungen seien als von der Mehrwertsteuer ausgenommene Umsätze zu qualifizieren.
Streitig und zu prüfen war, ob in sog. Mitversicherungsverhältnissen zwischen A als führender Gesellschaft und den weiteren Mitversicherern ein mehrwertsteuerliches Leistungsverhältnis besteht und falls ja, ob solche unter dem Titel "Führung der Mitversicherung" erbrachten Dienstleistungen als "Versicherungsdienstleistung" zu qualifizieren und die entsprechenden Umsätze von der Steuer ausgenommen sind (E.2):
Steuerobjekt der Inlandsteuer bildet ein...
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