Umstrukturierung – Abrechnung über stille Reserven
Umstrukturierung – Abrechnung über stille Reserven
Umstrukturierung – Abrechnung über stille Reserven
Die Gebrüder A, B und C hatten in den Steuerperioden 2010 und 2011 steuerrechtlichen Wohnsitz in U/SZ und waren Gesellschafter der Kollektivgesellschaft ABC & Co mit statutarischem Sitz in V/ZH. Im internen Verhältnis stand jedem Gesellschafter ein Drittel zu. Im Mai 2011 beschlossen sie die Auflösung der Gesellschaft. Die Löschung im HR erfolgte am 22. September 2011.
Die ABC & Co. war Eigentümerin zweier in V /ZH gelegener Grundstücke. Dabei handelte es sich um eine Gewerbeliegenschaft und eine Stockwerkeigentumseinheit. Im Rahmen der Liquidation verkauften die Gesellschafter die beiden Grundstücke an die D AG mit Sitz in U/SZ, welche ebenfalls von den drei Brüdern gehalten wird.
Mit insoweit gleichlautenden Veranlagungsverfügungen veranlagte die StV SZ die drei Brüder für die Steuerjahre 2010 und 2011 mit je Einkünften aus selbständiger Erwerbstätigkeit. Die Gesellschafter erhoben gegen ihre jeweiligen Veranlagungsverfügungen Einsprache und stellten eine grössere Zahl von Anträgen. Die KStV SZ wies die Einsprachen bezüglich 2010 ab. Jene bezüglich der Steuerperiode 2011 wurden dahingehend abgeändert, dass die privilegierte Besteuerung nach Art 37b DBG...
L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.