Sicherstellung von direkten Steuern
Sicherstellung von direkten Steuern
Sicherstellung von direkten Steuern
Im Juli 2018 bot die Steuerpflichtige drei in ihrem Eigentum stehende, in V/LU gelegene Grundstücke zum Verkauf an. Mit Blick auf offene Steuerforderungen aus den Steuerperioden 2009 bis 2015 erliess die Belegenheitsgemeinde am 18. Oktober 2018 betreffend die Staats- und Gemeindesteuer des Kantons bzw. die direkte Bundessteuer je eine Sicherstellungsverfügung für die Steuerperioden 2009 bis 2015. Sie begründete dies damit, dass der Steuerbezug gefährdet sei, da die Steuerpflichtige die Zahlung der Steuerforderungen wiederholt unterlassen habe.
Am 29. Mai 2019 erklärte die Belegenheitsgemeinde in den Arrestverfahren den Rückzug und beantragte beim Betreibungsamt, die Arreste im Betreibungsregister zu löschen, da die verarrestierten Steuerforderungen beglichen worden seien. Das KGr erklärte die von der Steuerpflichtigen gegen die Sicherstellungsverfügung erhobenen Beschwerden, gestützt auf § 109 Abs. 1 VRG/LU ("Erledigterklärung"), als erledigt, erhob eine Gerichtsgebühr von CHF 2'000.-- und begründete dies mit dem Verursacherprinzip.
Die Steuerpflichtige hat an sich kein schutzwürdiges Interesse an der Anfechtung der Abschreibung des kantonalen...
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