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Ort der tatsächlichen Verwaltung

Herabsetzung des Beweismasses für Nachweis des Ortes der tatsächlichen Leitung

Jurisprudence
Direkte Steuern
Die Feststellung des Ortes, wo die Geschäfte geführt werden, ist für die beweisführungspflichtigen Steuerbehörden in der Regel unmöglich oder zumindest unzumutbar.
iusNet StR 26.06.2024

Steuerhoheit im interkantonalen Verhältnis bei schwer lokalisierbarer Tätigkeit

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das Bundesgericht beschäftigt sich mit der Frage, ob bei einer geografisch schwer lokalisierbaren Tätigkeit und wenig Substanz am statutarischen Sitz, der Ort der tatsächlichen Verwaltung am Wohnsitz des Geschäftsführers/Alleingesellschafters massgebend sein kann, eine Steuerhoheit zu begründen und darüber hinaus, wer hierfür beweisbelastet ist. Im Weiteren beschäftigt sich das Bundesgericht mit der Frage der Verwirkung des Beschwerderechts.
iusNet StR 19.12.2023

Wird die Verlegung des Ortes der tatsächlichen Verwaltung durch die Steuerbehörden akzeptiert?

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das VGr prüft, wo sich der Ort der tatsächlichen Verwaltung eines auf Krankentransportleistungen spezialisierten Unternehmens in den Steuerperioden 2015 und 2016 befand. Das VGr zieht zu diesem Zweck eine Vielzahl verschiedener Indizien in Betracht.
iusNet StR 28.09.2022

Steuerrechtlicher Sitz im interkantonalen Verhältnis

Jurisprudence
Direkte Steuern
Für den Ort der tatsächlichen Verwaltung einer Gesellschaft ist die Führung der laufenden Geschäfte massgebend. Nicht entscheidend ist der Ort der VR-Sitzungen, der GV oder der Wohnsitz der Aktionäre, es sei denn, die Geschäftsführung konzentriere sich bei einer Person, die ihre Tätigkeit an verschiedenen Orten ausübt, ohne dass die Gesellschaft über feste Einrichtungen verfügt.
iusNet StR 20.12.2021