Beteiligungsabzug bei Teilveräusserungen
Beteiligungsabzug bei Teilveräusserungen
Beteiligungsabzug bei Teilveräusserungen
Das BGr hat im vorliegenden Entscheid zu prüfen, ob der Buchgewinn, der bei Veräusserung eines Teilpakets von weniger als zehn Prozent an einer Zielgesellschaft entsteht, zur Vornahme des Beteiligungsabzugs berechtigt, wenn von diesen Beteiligungsrechten zuvor noch nie ein Teilpaket von mindestens zehn Prozent veräussert worden ist. Die Frage stellt sich im vorliegenden Fall einzig auf Ebene der direkten Bundessteuer, und zwar betreffend die Steuerperiode 2014. Im Bereich der harmonisierten Staats- und Gemeindesteuern verfügte die Gesellschaft noch über das damals zulässige Holdingprivileg.
Das BGr bezieht sich zunächst auf ein früheres Verfahren (Urteil 2C_701/2015 / 2C_702/205 vom 22. April 2016). In diesem Entscheid zur Steuerperiode 2012 war es um eine Kapitalgesellschaft mit Sitz im Kanton Nidwalden gegangen, die zu Beginn des Geschäftsjahrs 2011/2012 eine Beteiligung von 23,55 Prozent an einer im Kanton Glarus ansässigen Gesellschaft gehalten hatte. Im Verlauf des Geschäftsjahrs veräusserte sie einen Anteil von 1,25 Prozent, was zu einem Buchgewinn von rund Fr. 2'700'000.-- führte. Diesen Kapitalgewinn wollte die Steuerpflichtige dem Beteiligungsabzug unterstellen...
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