Zollabgaben-Nachforderung
Zollabgaben-Nachforderung
Zollabgaben-Nachforderung
Die A GmbH aus Deutschland (Beschwerdeführerin) meldete im elektronischen Datenverarbeitungssystem ("e-dec") EZV für Einfuhren von Holzerzeugnissen aus der EU im Zeitraum vom 3. Januar 2012 bis zum 9. Februar 2016 die definitive Präferenzverzollung an, obwohl im Zeitpunkt der Zollanmeldung (mangels Originalunterschrift auf den Zollrechnungen) kein gültiger Ursprungsnachweis existierte. Die Waren wurden gleichwohl präferenziell, sog. "frei ohne", abgefertigt. Es erfolgte keine provisorische Zollveranlagung und auch keine Berichtigung. Die EZV entdeckte nachträglich das Fehlen gültiger Ursprungsnachweise. Sie verlangte eine Nachleistung wegen unrechtmässig erfolgter Präferenzabfertigung. Im Rahmen des Verfahrens reichte die Beschwerdeführerin nachträglich erstellte Rechnungsursprungserklärungen ein, welche die EZV aber nicht zuliess. Mit Verfügung vom 12. Oktober 2016 forderte die Zollkreisdirektion Schaffhausen nachträglich gegenüber der Beschwerdeführerin Einfuhrabgaben (Zoll) von über CHF 1 Mio. und über CHF 75'000 Einfuhrsteuern sowie Verzugszinsen von über CHF 27’000 wegen ungerechtfertigt erfolgter Präferenzabfertigung.
Am 21. Oktober 2019 reichte das...
L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.